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Soziale Absicherung im 20. Jahrhundert

Zeit des Übergangs

Während des 1929 in allen Industrienationen einsetzenden schweren wirtschaftlichen Einbruchs (Weltwirtschaftskrise) konnte das aufgebaute System der sozialen Sicherheit nicht aufrechterhalten werden. Die Folge waren Kriegs- und Währungsgesetze, wie sie für diese Notzeiten typisch sind.

Dennoch fanden die Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme im Jahr 1933 eine gut ausgebaute Sozialversicherung vor. Entsprechend dem totalitären Prinzip wurde allerdings das Prinzip der Selbstverwaltung durch das Führerprinzip ersetzt.

Die Gesetze zur sozialen Sicherheit überstanden auch den Zweiten Weltkrieg. Nach Kriegsende am 08.05.1945 blieb der Gesamtcharakter der Sozialversicherung in den drei westlichen Besatzungszonen weitgehend erhalten. Nur in der sowjetischen Besatzungszone wurde ein völlig anderes System entwickelt.

Nach Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde zunächst die Selbstverwaltung wiederhergestellt (Selbstverwaltungsgesetz vom 22.02.1951). Mit dem Sozialgerichtsgesetz vom 3. 9.1953 wurde für das Sozialrecht eine besondere Gerichtsbarkeit eingeführt.

Zeit der Reformen

Der durch den wirtschaftlichen Aufschwung nach 1945 erreichte Wohlstand ermöglichte auch Reformen im Bereich der sozialen Sicherung.

Mit der Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 1957 wurde der erste große Reformschritt eingeleitet.

Im gleichen Jahr folgte das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte, mit dem diese erstmalig in die Soziale Sicherung einbezogen wurden. Sie ging davon aus, dass der ältere Landwirt (der "Altenteiler") das Recht auf Wohnung und Verpflegung auch nach der Hofübergabe behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe nahm daher bewusst von einer vollen finanziellen Versorgung im Alter Abstand. Die Alterssicherung der Landwirte ist durch das Agrarsozialreform-Gesetz 1995 vom 29.7.1994, das am 1. 1. 1995 in Kraft getreten ist, völlig neugestaltet.

1963 trat die Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft.

Weitere Stationen in der Entwicklung der Sozialen Sicherung waren:

Versicherungspflicht aller Angestellten (1968) Öffnung der Rentenversicherung, insbesondere für Selbständige und Hausfrauen (1972)

Anpassung der Unfallrenten (1964) und Kriegsopferrenten (1972) an die wirtschaftliche Entwicklung, Sozialversicherung der Rehabilitanden und Behinderten (1974 und 1975) sowie der selbständigen Künstler und Publizisten (1983).

Gegenwart

Die gesetzgeberischen Vorhaben dienen heute vorrangig der Absicherung und Erhaltung des Standards in der Sozialen Sicherung,

Das gesamte Sozialrecht wird heute in einzelnen Sozialgesetzbüchern, geordnet nach Nummern zusammengefasst. Die Rechtsgebiete der Sozialversicherung sind schrittweise in dieses Sozialgesetzbuch überführt worden.
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