Niedersachsen klar Logo

Das Sozialgericht Hannover bietet die Möglichkeit der Mediation bei der Güterichterin / dem Güterichter

Durch die Mediation beim Güterichter führen speziell geschulte Richter/Richterinnen, die nicht als streitentscheidende Richter/Richterinnen für das Verfahren zuständig sind.

Die Mediation durch Güterichter hat sich als besonders geeignete Form der Konfliktbearbeitung und -lösung erwiesen. Das Verfahren ist freiwillig, bei dem zwischen den Beteiligten mit Unterstützung des Güterichters/der Güterichterin eine eigenständige und einvernehmliche Lösung der Probleme erabeitet wird.

Die Mediation durch Güterichter erfolgt in einem bestimmten Gesprächsverfahren, in dem die Beteiligten die Verfahrensregeln aushandeln, ihre Streitpunkte und Argumente sammeln und herausarbeiten, evtl. weitere - nicht im Rechtsstreit stehende - Interessen und Aspekte besprechen und dann gemeinsam Optionen entwickeln und bewerten.

Insgesamt kann die Mediation durch Güterichter Zeit einsparen. In der Regel dauert eine Mediation durch Güterichter zwischen zwei und vier Stunden. Auch zusätzliche Kosten, wie z. B. Gerichtskosten, entstehen nicht. Durch die gemeinsame Lösung des Konflikt, die im günstigen Fall in einer Vereinbarung endet, gibt es keinen Verlierer. Die Mediation durch Güterichter kann eine gute Kommunikation zwischen den Beteiligten erhalten oder wiederherstellen. Dies ist gerade bei Dauerbeziehungen von großem Vorteil.

Voraussetzungen für eine Mediation beim Güterichter:

Da die Güterichter/Güterichterinnen keinen Rechtsrat erteilen, keine eigene Bewertung oder Einschätzung oder eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vornehmen, müssen die Beteiligten in der Regel anwaltlich bzw. durch einen Rechtssekretär/eine Rechtssekretärin der Gewerkschaften oder durch einen Vertreter/eine Vertreterin eines Sozialverbandes vertreten werden. Dies gilt nicht für die Behörden.

Jeder Beteiligte kann in jedem Stadium des Klageverfahrens selbst die Durchführung einer Mediation im Güterichterverfahren anregen. Häufig regt der gesetzliche Richter/die gesetzliche Richterin dies an.

Verfahren:

Wenn eine Mediation durch Güterichter durchgeführt werden soll, wird das Klageverfahren zum Ruhen gebracht. Während der Mediation durch Güterichter können auch andere Beteiligte, die im Klageverfahren nicht beteiligt werden können, mit einbezogen werden. Die Mediation durch Güterichter ist streng vertraulich. Öffentliche Sitzungen kennt sie nicht. Auch der gesetzliche Richter/die gesetzliche Richterin erhält keine Kenntnisse über den Inhalt der Gespräche. Erfolgreiche Verfahren enden mit einer schriftlichen Vereinbarung. Danach beenden Beteiligten das Klageverfahren, z. B. durch Klagerücknahme, Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, übereinstimmende Erledigungserklärung. Von den beim Sozialgericht Hannover durchgeführten Mediationen durch Güterichter waren ca. 94 % erfolgreich. Sollte eine Mediation durch Güterichter nicht erfolgreich sein, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen.

Informationen über die Mediation durch Güterichter erhalten Sie unter den Telefonnummern: 0511 89750-116 (Frau Höller).

Am Sozialgericht Hannover sind folgende Mediatorinnen tätig:

- Richterin am Sozialgericht Bünger,

- Richterin am Sozialgericht Daguerre,

- Richterin am Sozialgericht Löffler,

- Richterin am Sozialgericht Lohmüller,

- Richterin am Sozialgericht Smollich,

Terminvereinbarung unter: Tel.: 0511 89750 -116 (Frau Höller) - 118 (Frau Hahn) Die Mediation findet im Fachgerichtszentrum Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover statt, Mediationsräume 1 und 4

Mediationsphasen   Bildrechte: SG Hannover

Mediationsphasen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln