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Erziehungsgeld, Elterngeld

erste Seite Bundeselterngeld und Elterngeldgesetz   Bildrechte: SG Hannover
BEEG

Die EG-Kammer war ursprünglich für Rechtsstreitigkeiten um Erziehungsgeld zuständig. Das Elterngeld hat das Erziehungsgeld zum 1.1.2007 abgelöst. Wenn Eltern bei der zuständigen Stelle (zumeist die Landkreise oder großen Städte) Elterngeld beantragen und nach ihrer Ansicht zu Unrecht entweder kein Elterngeld oder zu wenig Elterngeld bewilligt bekommen, können sie zunächst Widerspruch gegen die Entscheidung der Elterngeldstelle einlegen. Wird dieser Widerspruch zurückgewiesen, können sie Klage erheben. Derzeit sind ca. 50 Verfahren anhängig.

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