Niedersachsen klar Logo

Gesetzliche Rentenversicherung

erste Seite Sozialgesetzbuch 6   Bildrechte: Sozialgericht Hannover
SGB VI

Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Wesentlichen für die Alterssicherung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zuständig. Neben den Altersrenten werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten gezahlt. Des Weiteren werden Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation erbracht. Diese Maßnahmen dienen u. a. dazu, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Außer Klagen, die auf diese Leistungen gerichtet sind, gibt es auch solche, die z. B. die Versicherungspflicht an sich oder die Feststellung von Zeiten im Versicherungsverlauf betreffen. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die regionalen Rentenversicherungen. Im Sozialgerichtsbezirk Hannover ist dies in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln