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Gesetzliche Unfallversicherung

erste Seite Sozialgesetzbuch 7   Bildrechte: Sozialgericht Hannover
SGB VII

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert alle Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Mitglieder der Versicherung sind die Arbeitgeber, die durch ihre Beiträge die Finanzierung sicherstellen. Träger der Versicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Die Träger übernehmen die Behandlungskosten, sie zahlen Verletztengeld sowie Verletztenrente und helfen bei der Wiedereingliederung in Arbeit. In den sozialgerichtlichen Verfahren geht es häufig darum, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, welche Gesundheitsfolgen darauf zurückgeführt werden können oder ob die Klägerin / der Kläger an einer Berufskrankheit erkrankt ist.

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