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Vertragsarztrecht

erste Seite Sozialgesetzbuch 5   Bildrechte: Sozialgericht Hannover
SGB V

Für das Land Niedersachsen ist das Sozialgericht Hannover für das Vertragsarztrecht zuständig. Dabei geht es um Angelegenheiten, die auf Grund der Beziehungen zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen sowie deren Verbände und Vereinigungen zu entscheiden sind. Im Vertragsarztrecht handelt es sich dabei insbesondere um Streitigkeiten von Vertragsärzten gegen die Kassenärztliche Vereinigung wegen der Höhe der ihnen zustehenden Honorare sowie gegen den Beschwerdeausschuss bzw. gegen die Prüfungsstelle wegen der Rechtmäßigkeit von Regressforderungen bei Arznei- und Heilmittelverordnungen. Ansprüche auf Zulassung oder Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Tätigkeit sind ebenfalls vielfach Streitgegenstand .

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